Zum Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 am 5. Juni erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Das vom Kabinett beschlossene Jahresssteuergesetz 2024 enthält insgesamt zu wenig Investitionsanreize und Entlastungen, um signifikant dazu beizutragen, Wirtschaftswachstum zu entfachen. Die nun geplante Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ist aber zumindest ein Signal, dass die Bundesregierung den akuten Wohnungsmangel endlich angehen will. Doch auch wenn diese Steuerprivilegierung ein Baustein ist, wird das in der Wirkung nicht ausreichen, um der Krise am Bau zu begegnen. Dafür bedarf es weitergehender Schritte, wie insbesondere die überfällige Umsetzung des 14-Punkte-Pakets der Bundesregierung für den Wohnungsbau.
Die Bundesregierung lässt mit dem jetzigen Jahressteuergesetzentwurf zu viele steuerpolitische Spielräume ungenutzt, was angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage in Deutschland äußerst misslich ist, es reicht einfach nicht. Das vorliegende Gesetz nimmt im Wesentlichen Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung vor, reagiert auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH, aber eigene steuerpolitische Impulse lässt es vermissen. Dabei wären gerade zum jetzigen Zeitpunkt für die Unternehmen neben dem Abbau von Bürokratie weitere Anreize für Investitionen und steuerliche Entlastungen dringend angezeigt. Ganz in diesem Sinne entlastend würden die derzeit kursierenden Pläne des Bundesfinanzministers zur Eindämmung der ‚Kalten Progression‘ wirken, weshalb die Bundesregierung rasch daran gehen sollte, sich hier auf eine konkrete politische Ausgestaltung und Umsetzung zu verständigen.
Die umsatzsteuerlichen Neuregelungen im Jahressteuergesetz 2024 bringen für das Handwerk im Wesentlichen weitere Belastungen: Zum einen führt die abermalige Anhebung der Kleinunternehmergrenze zu einem unfairen Wettbewerb gegenüber niedergelassenen Betrieben und gefährdet so Arbeits- und Ausbildungsplätze. Insoweit lehnt das Handwerk jegliche Anhebungen strikt ab. Zum anderen führt die geplante Änderung beim Vorsteuerabzug zu einer massiven Einschränkung der Anwendung der Ist-Versteuerung: Die Kunden von Ist-versteuernden Unternehmern dürfen die Vorsteuer künftig erst bei Zahlung der Rechnung geltend machen. Dies hat einen erhöhten Verwaltungsaufwand bei Kundinnen und Kunden zur Folge, sodass Ist-versteuernde Handwerksunternehmen künftig entweder zur Soll-Versteuerung gedrängt oder von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. Die Ist-Versteuerung ist jedoch für die Liquidität der großen Mehrheit der Handwerksbetriebe von großer Bedeutung, die geplante Neuregelung vor diesem Hintergrund für die kleinen und mittelständischen Betriebe äußerst schädlich.“
Quelle: https://www.zdh.de/
Bild: ZDH – Sascha Schneider