Kfz-Gewerbe darf UVV-Prüfung an mobilen Ladeleitungen durchführen
Fachkundige für Hochvoltsysteme im Kfz-Gewerbe dürfen zukünftig die wiederkehrende Prüfung mobiler Ladeleitungen für E-Fahrzeuge im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchführen. Die Prüfung bezieht sich auf gewerblich genutzte Fahrzeuge und umfasst mobile Ladeleitungen, die im Lieferumfang der Fahrzeuge enthalten oder vom Hersteller vorgesehen sind. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hatte sich …